Der Vorstand

Obfrau: Corinna Kogler Obfrau

Stellvertreter: Norbert Riedl

Schriftführerin: Kornelia Schön 

Kassiererin: Carina Grabner

Kassiererin Stellvertreter: Johannes Staudinger

WIR und IHR - unsere Werte

Der Leitsatz von „WIR und IHR“ ist:

Jeder Mensch hat Anspruch, am beruflichen und gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilzunehmen. „WIR und IHR“ begleitet und unterstützt Jugendliche und Erwachsene die mit Arbeits- und Persönlichkeitstraining selbständig, unabhängig und erwachsen werden wollen.

 

 

Pädagogisches Grundkonzept

Da es im Einzugsbereich des Mondseelandes zu wenig Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwer vermittelbare Jugendliche gibt, ist aus einer Elterninitiative des Pädagogischen Zentrums Mondsee der Verein „WIR und IHR“ entstanden.

 

Die Idee dahinter war, für Jugendliche, die nach Beendigung ihrer Pflichtschulzeit keinen weiteren Ausbildungsplatz erhalten, eine eigene, sinnvolle Einrichtung zu gründen.

 

Der als Träger fungierende Verein wurde deshalb gegründet, da man die Einrichtung sowohl aus pädagogischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht von den Vorgaben eines großen Trägervereines möglichst unabhängig machen will.

 

Ziel unserer Einrichtung ist die Begleitung von Menschen in ein selbstbestimmtes Leben.

Durch Anerkennung, Wertschätzung und Förderung der vorhandenen Ressourcen soll ein positives Selbstbild erlebt werden. Auch die Eigenverantwortung und das Mitspracherecht werden im Sinne des Normalisierungsprinzips, dem Entwicklungsniveau entsprechend, gefördert. Begleitende Therapieangebote sowie individuelle Förderungen durch den Lehr-, Arbeits- und Freizeitalltag gehören zum Wochenprogramm.

 

Der – noch ausfindig zu machende – Standort von „WIR und IHR" soll nicht nur Lehr-, Arbeits- und Freizeitstätte sein, sondern auch ein Ort der Freude und Begegnung.

 

Die Bedeutung von Arbeit hat sich im Lauf der gesellschaftlichen Entwicklung massiv verändert.

Heute verstehen wir darunter vor allem Erwerbsarbeit. Sie bildet häufig die Basis unserer materiellen Existenz, beeinflusst unsere soziale Zuordnung und erleichtert uns die Teilhabe am sozialen Leben. Mit unserem Konzept wollen wir die Chancen von Jugendlichen mit Beeinträchtigung erhöhen am Erwerbsleben teilzunehmen.

 

In der Ausbildung sollen neben fachlichen und sozialen Kompetenzen im Besonderen sogenannte Schlüsselqualifikationen und Arbeitstugenden vermittelt werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Ausdauer, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Selbstständigkeit usw.

„WIR und IHR“ will auf die Entwicklungen und Anforderungen der Arbeitswelt mit bestmöglichen, flexiblen Konzepten reagieren. Dabei steht immer der junge Mensch mit seinen vorhandenen Talenten, Stärken und Fähigkeiten im Mittelpunkt.

Schaffe dir einen arbeitsplatz - erkenne was du bewegen kannst - probiere dich einfach aus...

Die von uns begleiteten Jugendlichen zeigen im Rahmen „Schule“, was in Ihnen steckt und welche Fähigkeiten sie haben. Jeder Mensch hat das Potential, für die Gemeinschaft sinnvoll und wirksam zu handeln. Jeder Mensch braucht diese Erfahrung, wichtiger Teil der Gemeinschaft sein zu können. Uns als schulische Begleiter ist es wichtig, dass dieses wirksame Handeln für die Gemeinschaft auch nach dem Rahmen „Schule“ möglich ist.

 

„Wir und Ihr“ ist eine Initiative von Pädagoginnen (Wegbegleiter = Eltern und Lehrer), die es sich – aufgrund dieser Notwendigkeit - zum Ziel gesetzt hat, einen sicheren Entwicklungs- und Arbeitsintegrationsraum für diese Jugendlichen zu schaffen. Der 1. Schritt unseres Tuns ist die Adaptierung der notwendigen Räumlichkeiten gemeinsam mit den Jugendlichen.

In Planung ist das soziale personalleasing

Menschen mit speziellen Bedürfnissen stehen nach ihrer schulischen Ausbildung auf Grund von Einschränkungen aller Art oft vor einem großen Fragezeichen:

 

GESCHÜTZTER BEREICH SCHULE VORBEI - WAS TUN ?

 

Es gibt zahlreiche Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen (national und EU-weit), um Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen aller Art in Betrieben auszubilden oder zu halten sowie restriktive gesetzliche Regelungen, um die Kündigungsschwellen anzuheben.

Allein die Wirksamkeit in der wirtschaftlichen Praxis hat sich noch wenig eingestellt.

 

Für unsere KlientInnen wollen wir in weiterer Folge Unterstützung in den verschiedensten Bereichen bieten:

  • Erstellen eines Leistungs-Profils und Abklärung der Arbeitsfähigkeit
  • Aus und Weiterbildung in verschiedenen im Mondseeland benötigten Lehrberufen
  • Unterstützung bei der Suche einer passenden Arbeitsstelle
  • Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt mit betriebsüblicher Bezahlung
  • laufende Betreuung und /oder Arbeitsbegleitung während der gesamten Anstellung
  • Entfall des bürokratischer Aufwandes
  • feste Anstellungen mit überbrückten "Stehzeiten" durch Eingliederung in den Verein
  • Soziale Sicherheit - Unbefristeter Arbeitsvertrag mit allen geregelten Arbeitgeberleistungen und allen sozialversicherungspflichtigen Bestandteilen angestrebt werden alle sozialstaatlichen Absicherungen.
  • Schneller Wiedereinstieg - Rückkehr ins Berufsleben dank Stellenangeboten, die auf dem freien Arbeitsmarkt teilweise nicht verfügbar sind.
  • Erfahrungen – soziales Personalleasing eröffnet die Chance verschiedene Unternehmen kennenzulernen
  • Rechtliche Absicherung - Der Arbeitsvertrag samt Überlassungsmitteilung, der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser bzw. des Beschäftigerbetriebs sowie das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz bilden den rechtlichen Grundstock der heimischen Zeitarbeitsbranche. Europaweit gelten die Rechtsgrundlagen als vorbildlich.

 

Das geplante soziale Personalleasing bringt auch Vorteile für UnternehmerInnen:

  • Personalvorauswahl mit entsprechender Qualifikation und Arbeitsbegleitung
  • Flexible und genaue Kalkulation der Personalkosten
  • kostengünstiger Stundensatz
  • kein administrativer Aufwand (Lohnverrechnung, VGKK An- u. Abmeldung ...)
  • kein Risiko eines erhöhten Kündigungsschutzes
  • kein finanzielles Risiko durch Ausfallzeiten wie Eingliederungsproblematiken, Krankenstand, Arztbesuch oder Kuraufenthalt

In planung ist eine Gemeinnützige GMBH

Die gemeinnützige Kapitalgesellschaft, die so genannte gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine alternative Rechtsform für die wirtschaftlichen Aktivitäten von unserem Projekt Verein WIR und IHR Mondseeland

 

Die gGmbH ist wie ein Verein eine juristische Person. Sie kann als Sonderform des Vereins gesehen werden, die vom Gesetzgeber speziell für Wirtschaftsbetriebe gedacht ist.

Die gGmbH ist für die unternehmerische Betätigung unseres Vereins eine gut geeignete rechtliche Möglichkeit, wenn wir unsere wirtschaftlichen Aktivitäten ausgliedern oder neu gründen wollen.

 

Unser Leitsatz ist die kontinuierliche Anpassung an die Bedürfnisse unsere Mitmenschen mit Behinderungen und Einschränkungen aller Art, wie auch an die wirtschaftlichen und personellen Vorgaben des Mondseelandes.

Die gemeinnützige GmbH bietet so eine klare Aufgabenzuordnung und ein durch das Gesetz vorgeschriebenes Handlungsmodell.

WIR und IHR sind zu aller erst unseren KlientInnen wie auch unseren Mitgliedern, Förderern und Spendern verpflichtet, daher ist eine klare Haftungsbegrenzung unumgänglich.

Die Gesellschafter der gGmbH haften lediglich mit ihrem Stammkapital, während der Verein immer mit seinem gesamten Vermögen haftet. Verluste müssen aus dem ideellen Bereich unbegrenzt ausgeglichen werden. Durch die Ausgliederung in eine gemeinnützige GmbH wird den wirtschaftlichen Aktivitäten nur ein von vorneherein begrenzter Teil des Vereinsvermögens als Stammkapital zur Verfügung gestellt. Sollte es zu Liquiditätsproblemen in der gGmbH kommen, droht schlimmstenfalls der Verlust der Beteiligung am Stammkapital, jedoch nicht des gesamten Vereinsvermögens.

WIR und IHR sind unseren Mitmenschen mit Behinderungen und Einschränkungen aller Art verpflichtet, daher ist eine kontinuierliche Absicherung auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit unumgänglich. Die Rechtsform des Vereins kann sich als problematisch für die wirtschaftlichen Aktivitäten erweisen. Diese Situation belastet nicht nur den ideellen Bereich, er kann auch dazu führen, dass sich die wirtschaftlichen Aktivitäten im e.V. unkontrolliert entwickeln.

Durch die klare Rechtsstellung der GmbH-Geschäftsführung ist jedoch für das operative Geschäft immer eine Handlungs- und Verantwortungssicherheit gegeben. Sind also etwa Entscheidungen oder Vorstandsämter des Vereins einmal längere Zeit vakant, hat dies keine Auswirkungen auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit bei der gemeinnützigen GmbH.

So ist eine kontinuierliche Absicherung gegeben.

 

WIR und IHR sind unseren Partnerbetrieben wie auch der unterstützenden Wirtschaft des Mondseelandes verpflichtet, daher ist eine kontinuierliche Absicherung auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit unumgänglich.

 

Die gemeinnützige GmbH als Kapitalgesellschaft zeigt schon von ihrer Bezeichnung her den klaren Willen zur unternehmerischen Betätigung. Wesentlich hierfür ist, dass die gGmbH als Vollkaufmann behandelt wird, daher gelten für sie Vorschriften wie etwa die Buchführungs- und Bilanzpflicht, als Ausdruck der unternehmerischen Haltung.